GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ⋅ RECHTLICHE HINWEISE

COURTAGE

Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrags ist eine zu verein-
barende Maklercourtage fällig, die von Käufer und Verkäufer zu
gleichen Teilen an HEYDEN-LINDEN IMMOBILIEN
zu zahlen ist, die hierdurch einen direkten Zahlungsanspruch gegenüber Verkäufer und Käufer erhalten. Grunderwerbsteuer
sowie Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu zahlen.

Die Kosten der Vermittlung einer Mietwohnung oder eines
Hauses zur Miete trägt der Vermieter.


OBJEKTUNTERLAGEN

Objektangaben beruhen auf Informationen des Auftraggebers;
für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Irrtum und Zwischenverkauf/-
vermietung vorbehalten.

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Objektunterlagen versenden wir nur, wenn uns Vor- und Zunamen, eine private Anschrift, eine Mailadresse sowie eine Rückrufnummer vorliegen.


DATENSCHUTZ

Personenbezogene Daten verwenden wir nur in der direkten Kommunikation; sie werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben.


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